Karosserie:
Zugelassen sind alle Karosserien vom Hersteller Scaleauto.
Der Spoiler darf beweglich an den original Befestigungspunkten verklebt werden.
Um die Fahrzeuge von ihrer Performance dichter zusammen zu führen, darf sehr schweren Spoilern, wie bei dem AUDI R8 ein Polystyrol-Spoiler ausschließlich nach dieser Bauvorlage verwendet werden:
Um eine vorbildgerechte Optik zu erhalten, sind außerdem Polystyrolspoiler bei Fahrzeugen mit „Overhead-Take-Ups“ erlaubt. Diese dürfen ebenfalls aus Gummi ausgeführt werden. (z.B. beim 991) Die Materialstärke ist freigestellt, allerdings muss die Ausführung in Breite, Höhe und Länge dem Vorbild entsprechen. Bei Fahrzeugen ohne Overhead-Take-up aber mit breiterem Flügel darf ebenfalls ein vorbildgerechter Polystyrolflügel verwendet werden.
Der Diffusor darf in seiner Höhe und zur Freigängigkeit gekürzt werden.
Es müssen alle Teile der Karosserie (Abschlepphaken, Lampengläser, Scheinwerfer etc.) verbaut werden, die Spiegel dürfen beweglich (aus Gummi) ausgeführt sein.
Inlet:
Das Original Inlet darf durch eine tiefgezogene 3d Lexan Variante ausgeführt sein. Der Fahrer muss ebenfalls dreidimensional mit einzelnem Kopf ausgeführt sein. (keine tiefgezogenen Halblinge),
Es müssen alle Teile des Original Inlets vorhanden und bemalt sein. Auch der Original Überrollbügel muss verbaut werden.
Chassis:
Als Chassis sind nur „SCHÖLER Challenger GT2„, „DO-SLOT GTSM“ sowie das MJ24 – Fahrwerk in den Breiten 66mm, 68mm und 70mm im originalen Zustand und Auslieferung erlaubt.
Um eine entsprechende Freigängigkeit insbesondere bei den BMW-Modellen zu gewährleisten, sind Modifikationen an der Grundplatte und des vorderen Achsträgers im Rahmen einer Breitenreduzierung erlaubt. Das MJ24-Chassis bietet eine optionelle Breite von 68mm. Bauteile im Eigenbau sind nicht zugelassen.
Technik:
- Motor: SRP Speed 25. Neuere Motoren haben seitlich eine entsprechende Kannzeichnung, andere Varianten müssen die GRUPPE C SUPERCUP-Banderole aufweisen. Bei dem Verbau der Motoren ist darauf zu achten, dass die Markierung nicht durch Lösungs/Reinigungsmittel entfernt wurde!
- Räder vorne: Moosgummi (darf versiegelt werden) vornehmlich SACALEAUTO SC2715P oder SC2709P mit vorbildgetreuen Felgeneinsätzen. Mindestbreite 5mm. Mindestdurchmesser 25mm.
- Räder hinten: Moosgummi mir Felgenaußendurchmesser 21mm, minimaler Raddurchmesser 24mm und maximal 13mm Breite.
- Geriebeübersetzung: freigestellt
- Achsen vorne: freigestellt, hinten nur Stahl Vollmaterial. Einzelradaufhängungen sind nicht erlaubt. Lagerung durch Buchsen oder Kugellager freigestellt.
- Leitkiel, Schleifer und Kabel: freigestellt
- Maximale Spurbreite 83mm. Die Räder dürfen nicht über die äußeren Dimensionen der Karosserie ragen.
- Bodenfreiheit mind. 1mm
Gewichte:
- Karosserie Mindestgewicht: 35 Gramm
- Mindestgesamtgewicht: 185 Gramm
- Trimmgewichte dürfen auf den Chassis an beliebiger Stelle verbaut werden.
Parc Fermé Regelung:
Nach der technischen Abnahme darf das Auto weder getestet noch modifiziert werden. Die technische Einstellung und Ausstattung des Fahrzeugs gilt ab diesem Zeitpunkt als eingefroren. Anfallende Reparaturen, die während des Rennens anfallen, dürfen bei der Auslösung von Chaos gemacht werden, müssen aber in einem zeitlich akzeptablen Rahmen geschehen. Reinigungs-Justage- und Optimierungsarbeiten sind während einer Chaosphase oder während der Spurwechsel nicht gestattet.
Der Entscheid einer Unterbrechung aufgrund eines technischen Problems eines Fahrers obliegt dem Rennleiter.
Durchführung und Punktevergabe:
- Gefahren wird mit 12 Volt Bahnspannung
- Abgebrochene Spoiler müssen nach den Stint wieder aufgeklebt/angebaut werden
- Zur Ermittlung der Startaufstellung wird ein einminütiges Qualifying auf einer ausgelosten Spur gefahren,
- Die Punkteverteilung geschieht nach folgendem Schlüssel:
1. Platz 100 Punkte
2. Platz 93 Punkte
3. Platz 87 Punkte
4. Platz 82 Punkte
5. Platz 78 Punkte
6. Platz 75 Punkte
7. Platz 73 Punkte
8. Platz 72 Punkte usw. in Einerschritten
Weiteres:
Der Anweisung der technischen Kommissare und Marshalls ist Folge zu leisten. Der Entscheid über „Recht und Unrecht“ obliegt dem Rennleiter. Bei technischen Unklarheiten ist der Fahrer verpflichtet, dieses vor Antritt der technischen Abnahme etwaige Reglementsauslegungen und Fragen zu klären.